ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON JB TRADING B.V. IN EDE (Handelsregister NL 09086177)
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Angebote von JB Trading B.V. und alle Verträge, die JB Trading B.V. eingeht (nachstehend „JB Trading“ genannt). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden ausdrücklich abgewiesen. Abweichende Bestimmungen oder Bedingungen sind Bestandteil des Vertrags, soweit diese Bestimmungen oder Bedingungen ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
ARTIKEL 1 – ANGEBOTE
Alle Angebote und Preisangaben sind unverbindlich und bloß indizierend, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Ein befristetes Angebot kann JB Trading trotzdem widerrufen, auch nach Empfang der Bestellung/des Auftrags, wenn nur innerhalb von fünf Tagen.
Angaben von Gewichten, Geschwindigkeit, Brennstoff, Ladefähigkeit, Energieverbrauch usw. erfolgen nach bestem Vermögen, aber sind für JB Trading nicht verbindlich und der Vertragspartner kann keine Rechte daraus ableiten.
Alle Preisangaben sind die zur Zeit des Angebots beziehungsweise des Vertragsabschlusses geltenden Preise, ab JB Trading in Ede, ohne MwSt. und sonstige Kosten, wie Abgaben, Zölle usw.
ARTIKEL 2 – VERTRAGSABSCHLUSS
Ein Vertrag wird unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass JB Trading die Bestellung/den Auftrag genehmigt und nach Durchführung der Kundenprüfung gemäß dem niederländischen Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Wwft) bestätigt hat beziehungsweise die Ausführung der Bestellung/des Auftrags in Angriff genommen hat.
ARTIKEL 3 – ZAHLUNG
Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle Rechnungen von JB Trading vor Ablieferung der betreffenden Sachen beziehungsweise vor Verrichtung der betreffenden Tätigkeiten zu zahlen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. JB Trading ist berechtigt, die Lieferung der betreffenden Sachen beziehungsweise die Ausführung der betreffenden Tätigkeiten zu verschieben, bis alle Rechnungen von JB Trading, die an den betreffenden Vertragspartner gerichtet sind, beglichen sind.
Der Vertragspartner ist in Verzug bloß durch das Verstreichen der vereinbarten Zahlungsfrist, ohne dass dazu eine Inverzugsetzung erforderlich ist und ohne Rücksicht darauf, ob die Überschreitung der Zahlungsfrist dem Vertragspartner anzurechnen ist oder nicht.
Werden Rechnungen nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist beglichen, schuldet der Vertragspartner JB Trading bloß durch das Verstreichen dieser Zahlungsfrist die gesetzlichen (Handels-)Zinsen über den Rechnungsbetrag, zu rechnen ab dem Rechnungsdatum der betreffenden Rechnung bis zum Zeitpunkt der vollständigen Begleichung. Werden Rechnungen nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist beglichen, schuldet der Vertragspartner bloß durch das Verstreichen dieser Zahlungsfrist einen Prozentsatz von 15 % über den Rechnungsbetrag als außergerichtliche Kosten, unbeschadet des Rechts von JB Trading, sich für die tatsächlich gemachten Kosten an dem Vertragspartner schadlos zu halten.
Zahlungen des Vertragspartners dienen zuerst zur Begleichung aller geschuldeten Zinsen, anschließend zur Begleichung aller geschuldeten (außergerichtlichen) Kosten und zum Schluss der ältesten fälligen Rechnungen, auch wenn der Vertragspartner bei der Bezahlung etwas anderes angibt. Im Fall einer zu späten Zahlung geht ein für JB Trading nachteiliger Kursunterschied zulasten des Vertragspartners. Stichtage sind der Fälligkeitstag der Rechnung und der Tag, an dem bezahlt wird. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Vertragspartner nicht befugt, irgendwelchen Betrag, den er JB Trading schuldet, mit einer Forderung, die der Vertragspartner behauptet zu haben, zu verrechnen.
Der Vertragspartner ist sich der Tatsache bewusst, dass der An- und Verkauf von Fahrzeugen in den Geltungsbereich des Wwft fällt, und dass JB Trading in diesem Zusammenhang unter anderem ungewöhnliche Geschäfte melden muss (ohne dass sie den Vertragspartner davon in Kenntnis setzen darf). Der Vertragspartner ist verpflichtet, an der (verschärften) Kundenprüfung mitzuwirken und in diesem Zusammenhang alle erforderlichen Informationen bereitzustellen, einschließlich Informationen über die natürlichen Personen, welche die wirtschaftlichen Eigentümer (Ultimate Beneficial Owner - UBO) des Vertragspartners sind. JB Trading ist berechtigt, die Ausführung des Vertrags aufzuschieben, bis sie alle erforderlichen Informationen erhalten hat. Ferner ist der Vertragspartner verpflichtet, Einsicht in die Herkunft von Geldern zu gewähren, die für den An- und/oder Verkauf von Fahrzeugen bestimmt sind. Diese Verpflichtungen gelten auch für Dritte, die im Namen des Vertragspartners Zahlungen leisten (wollen). Der Vertragspartner gewährleistet und steht dafür ein, dass alle Informationen, die er in diesem Zusammenhang zu seiner Person, seinen UBOs und der Herkunft von Geldern bereitstellt, korrekt, vollständig und aktuell sind, und dass dabei nicht von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung die Rede ist. Der Vertragspartner stellt JB Trading von Bußgeldern von Aufsichtsbehörden sowie allen sonstigen (Folge-)Schäden frei, die JB Trading auferlegt werden beziehungsweise entstehen, sofern sich herausstellt, dass die bereitgestellten Informationen beziehungsweise die erteilten Garantien nicht korrekt, nicht vollständig und/oder nicht aktuell sind.
ARTIKEL 4 – LIEFERUNG
Die im Angebot und/oder in der Auftragsbestätigung genannte beziehungsweise vereinbarte Lieferfrist gilt nicht als Ausschlussfrist, auch nicht, wenn der Auftraggeber diese ausdrücklich angenommen hat. Bei einer nicht rechtzeitigen Lieferung ist JB Trading denn auch erst nach einer schriftlichen Inverzugsetzung in Verzug, wenn sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachträglich zur Lieferung übergeht.
Es gibt keinen Verzug von JB Trading, wenn der Vertragspartner die ihm obliegenden Verpflichtungen nicht erfüllt oder wenn die begründete Befürchtung besteht, dass er sie nicht erfüllen wird, ohne Rücksicht darauf, ob diese Befürchtung berechtigt ist. Es gibt auch keinen Verzug von JB Trading, wenn der Vertragspartner es JB Trading nicht ermöglicht, den Vertrag auszuführen, unter anderem wenn der Auftraggeber mit der Mitteilung des Lieferorts in Verzug bleibt oder für die Ausführung benötigte Angaben, Sachen oder Mittel nicht zur Verfügung stellt.
Die Lieferung erfolgt Ab Werk (EXW) Incoterms 2020, sofern kein anderer Incoterm der International Chamber of Commerce (ICC) (2020) schriftlich vereinbart wurde. Die Lieferung erfolgt ab JB Trading in Ede (Niederlande), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Teillieferungen sind erlaubt.
Alle Sachen werden auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners befördert, ohne Rücksicht darauf, ob Transportkosten berechnet werden. Trägt JB Trading auf Verlangen des Vertragspartners Sorge für Versand der Sachen beziehungsweise erlegen die vereinbarten Bedingungen der ICC Incoterms diese Sorge JB Trading auf, entscheidet JB Trading über Zeitpunkt, Versandweise und Versandweg, jedoch jeweils auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners. JB Trading schließt ausschließlich auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers eine Transportversicherung; alle damit verbundenen Kosten gehen zu seinen Lasten.
Alle Zollformalitäten, sowohl im Ausfuhr- als auch im Einfuhrland, hat der Vertragspartner zu erledigen. Alle Kosten und Abgaben im Zusammenhang mit Zollformalitäten gehen zulasten des Vertragspartners. Trägt JB Trading auf Verlangen des Vertragspartners Sorge für die Zollformalitäten beziehungsweise erlegen die vereinbarten Bedingungen der ICC Incoterms diese Sorge JB Trading auf, gehen diese Zollformalitäten und die damit verbundenen Kosten und Abgaben jeweils auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners.
Es ist dem Vertragspartner nicht erlaubt, die gekauften Sachen mittelbar oder unmittelbar an Dritte weiterzuverkaufen oder in irgendeiner Weise zur Verfügung von Dritten zu stellen (unter anderem: Personen, Behörden, Organisationen, juristischen Personen, Regimes und/oder Staaten), gegen die Sanktionen durch die Vereinten Nationen (VN) (Mitgliedstaaten der) Europäischen Union (EU) und/oder die Vereinigten Staaten (USA) verhängt worden sind. Der Vertragspartner hält JB Trading frei von möglichen Geldbußen der betreffenden Behörden für JB Trading sowie von (Folge-)Schäden davon für JB Trading, die in irgendeiner Weise der Handelsbeziehung mit dem Vertragspartner beziehungsweise einem Vertrag mit dem Vertragspartner zuzuschreiben sind.
Holt der Vertragspartner die Sachen nicht innerhalb der vereinbarten Frist ab, werden sie auf seine Rechnung und Gefahr gelagert oder von JB Trading B.V. verkauft. JB Trading ist berechtigt, ihre Forderung aus dem Erlös zu zahlen. JB Trading ist in diesem Fall befugt, den Vertrag aufzulösen, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte.
Eine Forderung des Vertragspartners gegenüber JB Trading, unter anderem gegebenenfalls ein Garantieanspruch, ist nicht übertragbar und kann Dritten nicht verpfändet werden. Die Parteien können schriftlich etwas anderes vereinbaren.
ARTIKEL 5 - GARANTIEN
JB Trading gibt keine Garantien bezüglich der verkauften Sachen. Sachen werden in dem Zustand verkauft und geliefert, in dem sie sich zur Zeit des Vertragsabschlusses befinden. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Sachen auf eigene Rechnung vor der Ablieferung an einer von JB Trading festgestellten Zeit und einem festgestellten Ort zu prüfen. Von dieser Bestimmung kann ausschließlich schriftlich abgewichen werden.
ARTIKEL 6 – AUFLÖSUNG
JB Trading ist befugt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung, ohne richterliches Einschreiten, ganz oder teilweise aufzulösen beziehungsweise die Ausführung aufzuschieben, dies unbeschadet ihrer ansonsten zustehenden Ansprüche (auf Erfüllung und/oder Schadensersatz), wenn:
- der Vertragspartner irgendeiner Bestimmung des Vertrags zwischen den Parteien zuwiderhandelt;
- eine (ausländische) gesetzliche Vorschrift angewandt wird mit dem Ziel, den Vertragspartner zu liquidieren beziehungsweise die Schulden des Vertragspartners zu sanieren, wie Insolvenz, (vorläufiges) Zahlungsmoratorium und ähnliche gesetzliche Regelungen;
- der Betrieb des Vertragspartners stillgelegt oder liquidiert wird oder der Vertragspartner den Gläubigern einen außergerichtlichen Vergleich anbietet;
- der Vertragspartner, nachdem er schriftlich dazu aufgefordert worden war, nicht innerhalb von sieben Tagen eine nach Meinung von JB Trading angemessene Sicherheit geleistet hat;
- JB Trading berechtigte Gründe für die Befürchtung hat, dass der Vertragspartner beabsichtigt, die betreffenden Sachen mittelbar oder unmittelbar an Dritte weiterzuverkaufen oder in irgendeiner Weise zur Verfügung von Dritten zu stellen (unter anderem: Personen, Behörden, Organisationen, juristischen Personen, Regimes und/oder Staaten), gegen die Sanktionen durch die Vereinten Nationen (VN) die (Mitgliedstaaten der) Europäischen Union (EU) und/oder die Vereinigten Staaten (USA) verhängt worden sind;
- der Vertragspartner nicht die erforderlichen Informationen bereitstellt, um deren Bereitstellung JB Trading ihn aufgrund des Wwft ersucht hat, oder JB Trading – nach ihrem Ermessen – aufgrund der Verpflichtungen aus dem Wwft beziehungsweise ihrer Risikobewertung gemäß dem Wwft den Kauf/Auftrag nicht ausführen kann.
In diesen Fällen ist jede Forderung gegenüber dem Vertragspartner sofort fällig, ohne dass JB Trading zum Schadensersatz oder zu irgendwelcher anderen Verpflichtung verpflichtet ist.
Ist der Vertragspartner während mehr als vierzehn Tagen mit der Zahlung und/oder Abnahme in Verzug oder will er vom Vertrag zurücktreten, ist JB Trading ohne nähere Ankündigung berechtigt, die verkauften Sachen wieder zu verkaufen; in diesem Fall fällt die geleistete Zahlung JB Trading zu als Ersatz für den von ihr erlittenen Schaden, vorbehaltlich des vom Auftraggeber zu erbringenden Gegenbeweises, dass dieser Schaden niedriger ist und unbeschadet des Rechts von JB Trading, sich für den tatsächlich von ihr erlittenen Schaden an dem Vertragspartner schadlos zu halten. JB Trading ist in diesem Fall befugt, den Vertrag aufzulösen.
ARTIKEL 7 – EIGENTUMSVORBEHALT
Die Lieferung von verkauften Sachen erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Dieser Vorbehalt gilt in Bezug auf Ansprüche auf Zahlung aller von JB Trading an den Auftraggeber kraft irgendwelches Vertrags gelieferten oder zu liefernden Sachen und/oder im Rahmen einer Lieferung verrichteten Tätigkeiten, sowie in Bezug auf Ansprüche wegen Nichterfüllung dieser Verträge durch den Vertragspartner.
JB Trading ist in den in Artikel 6 erwähnten Fällen berechtigt, die gelieferten Sachen, die gemäß dem ersten Absatz ihr Eigentum geblieben sind, zurückzunehmen. Eine solche Rücknahme gilt, sofern nicht schriftlich etwas anderes mitgeteilt wurde, als Auflösung des/der mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrags/Verträge. Der Vertragspartner ermächtigt JB Trading soweit notwendig unwiderruflich, die betreffenden Sachen von dem Ort, wo diese sich befinden, wegzuholen/wegholen zu lassen.
Auch falls das Eigentum aufgrund dieses Artikels noch nicht auf den Vertragspartner übergegangen ist, ist der Vertragspartner ab dem Zeitpunkt der Ablieferung gemäß den anwendbaren Incoterms 2020 verpflichtet, das Fahrzeug ordentlich jedenfalls gesetzlich zu versichern und gehen die von Staats wegen geschuldeten Abgaben zu seinen Lasten. Der Vertragspartner leistet JB Trading diesbezüglich Gewähr.
ARTIKEL 8 – HAFTUNG
JB Trading haftet nicht für Schäden, die infolge irgendwelcher Nichterfüllung ihrer Verpflichtung(en) gegenüber dem Vertragspartner entstanden sind. Jeder Anspruch auf Schadensersatz, auch bezüglich Betriebsschäden (Stillstandschäden, entgangene Einkünfte und sonstige indirekte Schäden egal welcher Art) und Schäden infolge von Haftung gegenüber Dritten, wird ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von JB Trading oder Führungskräften vorliegt.
JB Trading haftet auch nicht für Vorsatz oder (grobe) Fahrlässigkeit von (nichtführenden) Mitarbeitern oder Dritten, die sie im Rahmen der Vertragsausführung eingeschaltet hat.
Ratschläge gibt JB Trading nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund zu diesem Zeitpunkt zu ihrer Verfügung stehender Informationen. Aus solchen Ratschlägen kann der Vertragspartner keine Rechte ableiten. JB Trading haftet nicht für von ihr oder in ihrem Namen erteilte Ratschläge.
JB Trading haftet nicht für Schäden an Sachen von Dritten, die sich auf ihrem Gelände befinden.
ARTIKEL 9 – EINKAUF
Gebraucht der Vertragspartner eine in Zahlung zu gebende beziehungsweise eine an JB Trading verkaufte Sache weiterhin, in Erwartung der Lieferung der von ihm gekauften Sache oder nicht, gehen alle Kosten in Bezug auf die in Zahlung zu gebende Sache und gegebenenfalls Wertminderungen davon auf seine Rechnung. Zum Zeitpunkt der Abgabe der in Zahlung zu gebenden beziehungsweise der eingekauften Sache an JB Trading hat diese Sache sich in demselben Zustand zu befinden als zur Zeit der Taxation beziehungsweise zur Zeit des Abschluss des Kauf-/Tauschvertrags. Ist das nicht der Fall, ist JB Trading berechtigt, die eingekaufte Sache abzulehnen, ohne zu irgendwelchem Schadensersatz verpflichtet zu sein, und im Fall von Tausch den vereinbarten Kaufpreis des Fahrzeugs in (Giral-)Geld zu verlangen beziehungsweise das in Zahlung zu gebende Fahrzeug aufs Neue zu taxieren.
ARTIKEL 10 - VERARBEITUNG VON (PERSONENBEZOGENEN) DATEN
Zur Vorbereitung und Ausführung eines (beabsichtigten) Vertrags ist JB Trading befugt, die notwendigen (personenbezogenen) Daten des Vertragspartners zu verarbeiten. Falls der Vertragspartner eine Gesellschaft ist, ist JB Trading ebenfalls befugt, die notwendigen (personenbezogenen) Daten der natürlichen Personen hinter dieser Gesellschaft (der Ultimate Beneficial Owner) zu verarbeiten. Zu den zu verarbeitenden (personenbezogenen) Daten gehören jedenfalls: Name, Adresse, Wohnort, Bankangaben und Steuerdaten und alle anderen Daten, die JB Trading zu einer korrekten Ausführung des (beabsichtigten) Vertrags für notwendig hält. Die (personenbezogenen) Daten werden mit dem Ziel verarbeitet, zu einer korrekten Buchhaltung und Ausführung des (beabsichtigten) Vertrags zu gelangen. Dazu gehört jedenfalls auch die Verarbeitung der (personenbezogenen) Daten des Vertragspartners (beziehungsweise seines UBO), um zu untersuchen und zu kontrollieren, ob durch den (beabsichtigten) Vertrag mit dem Vertragspartner und seinem UBO keine (inter-)nationalen Gesetze und Vorschriften beziehungsweise Sanktionen verletzt werden. Die (personenbezogenen) Daten können ebenfalls für kommerzielle Zwecke erhoben und verarbeitet werden, wie die Unterbreitung von Angeboten und der Versand von Newsletters usw. Die (personenbezogenen) Daten des Vertragspartners (beziehungsweise seines UBO) werden ausschließlich von JB Trading beziehungsweise mit JB Trading verbundenen Gesellschaften verarbeitet. Die (personenbezogenen) Daten werden von JB Trading (beziehungsweise den mit JB Trading verbundenen Gesellschaften) Dritten nicht offengelegt, sofern das für die korrekte Ausführung des (beabsichtigten) Vertrags nicht notwendig ist beziehungsweise JB Trading aufgrund (inter-)nationaler Gesetze und Vorschriften (unter anderem des Wwft und/oder Sanktionsbeschlüsse) beziehungsweise Gerichtsentscheidungen dazu nicht verpflichtet/gezwungen ist. Der Vertragspartner sowie auch sein UBO erteilen hiermit ausdrücklich Zustimmung zu der in diesem Artikel beschriebenen Verarbeitung von (personenbezogenen) Daten sowie zur Aufbewahrung dieser (personenbezogenen) Daten aufgrund des Wwft bis 5 Jahre nach der Ausführung des Vertrags.
JB Trading ergreift geeignete Maßnahmen zu einer ordentlichen Aufbewahrung und Sicherung der zu verarbeitenden (personenbezogenen) Daten. JB Trading kann jedoch nicht ausschließen, dass sich (unbefugte) Dritte Zugang zu diesen (personenbezogenen) Daten zu verschaffen wissen beziehungsweise dass die (personenbezogenen) Daten in die Hände (unbefugter) Dritter gelangen. JB Trading haftet nicht für egal welche Schäden (unter anderem Schäden infolge einer Verletzung der Privatsphäre), die der Vertragspartner beziehungsweise sein UBO demzufolge erleidet. Der Vertragspartner hält JB Trading frei von allen Ansprüchen und Forderungen wegen einer Verletzung der Privatsphäre.
ARTIKEL 11 – SALVATORISCHE KLAUSEL
Sind eine oder mehrere Bestimmungen aus dem Vertrag mit dem Vertragspartner nicht oder nicht ganz rechtsgültig, tastet das die sonstigen Bestimmungen nicht an. An der Stelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine passende Regelung, die mit dem Ziel der Parteien und dem von ihnen angestrebten wirtschaftlichen Ergebnis auf juristisch wirksame Weise so viel wie möglich übereinstimmt.
ARTIKEL 12 – ANWENDBARES RECHT
Auf alle Angebote und Verträge von JB Trading findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung, unter Ausschluss der Bestimmungen in Abteilung 6.5.3 BW [niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch].
Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtsübereinkommens ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Alle Streitigkeiten, die anlässlich des zwischen dem Vertragspartner und JB Trading geschlossenen Vertrags beziehungsweise näherer Verträge, die davon die Folge sein sollten, entstehen, werden dem zuständigen Gericht in Arnheim (Niederlande) vorgelegt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in der niederländischen, englischen, französischen und deutschen Sprache aufgestellt. Im Fall einer Streitigkeit über den Text (beziehungsweise seine Auslegung) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen prävaliert die niederländischsprachige Fassung.